1. Kontaktieren Sie uns für eine Terminvereinbarung per Telefon oder Mail.
2. Holen Sie eine ärztliche Verordnung beim Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin. Darauf sollte der Arzt eine Verdachtsdiagnose stellen und gegebenenfalls 10 Einheiten Ergotherapie zu je 60 Minuten anführen.
3. Für die anteilige Kostenrefundierung durch die Krankenkassa ist zusätzlich eine chefärztliche Bewilligung notwendig. Dazu stellen wir Ihnen einen ergotherapeutischen Behandlungsplan aus, den Sie gemeinsam mit der Verordnung bei der Kassa vorlegen.
4. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen das Magistrat bzw. die Bezirkshauptmannschaft, oder bestehende Zusatzversicherungen einen Teil der Kosten.
Details und offene Fragen klären wir gerne im persönlichen Gespräch!